Allgemein
Heilerlaubnis im Bereich Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
Die Therapieerlaubnis nach dem HPG berechtigt, eine Praxis für Psychotherapie zu führen und somit psychische Störungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Wenn Sie Ihre psychotherapeutischen Kenntnisse und Fähigkeiten rechtlich abgesichert in eigener Praxis anwenden wollen, ist diese Ausbildung auf Sie zugeschnitten.
Die Überprüfung durch den Amtsarzt ist eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie, und Sie dürfen nach bestandener Prüfung ausschließlich auf diesem Gebiet tätig werden.
Was wird geprüft?
Es wird überprüft, ob die AnwärterIn eine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellt. Das bedeutet im Wesentlichen, dass sie den eigenen Tätigkeitsbereich von dem der approbierten Psychiater und Psychotherapeuten abgrenzen kann. Bei der Prüfung muss nachgewiesen werden, dass ausreichende Kenntnisse in Psychopathologie und psychiatrischer Diagnostik vorhanden sind. Darüber hinaus geht es um die Befähigung, die Patienten dem Krankheitsbild entsprechend psychotherapeutisch zu behandeln. Deshalb ist zu empfehlen, neben der theoretischen Prüfungsvorbereitung Praxisausbildungen im Bereich Psychotherapie zu absolvieren sowie Praktika und Hospitationen einzubeziehen.
Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung an der Heilpraktikerschule Likamundi
Wir haben uns seit mehreren Jahren auf die Psychotherapie-Ausbildung spezialisiert, weil sie uns am Herzen liegt. Nach unserem Empfinden sollte jeder Heilpraktiker auch die psychischen Aspekte betrachten, um den Menschen ganzheitlich behandeln zu können.
Neben unserer fundierten Vorbereitung auf die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie bieten wir praktische Ausbildungen und Selbsterfahrung im psychotherapeutischen Bereich an.
Sie sind bereits Heilpraktiker und wollen sich weiterbilden im Bereich Psychotherapie?
Wenn Sie bereits Heilpraktiker sind, ist eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt nicht mehr notwendig, da die Heil-erlaubnis auch für die Psychotherapie gilt. In diesem Fall empfehlen wir unsere Psychotherapie-Ausbildung als Weiterbildung, die eine zusätzliche Qualifikation in Ihrer Praxistätigkeit bedeutet.
An unserer Schule bieten wir folgende Ausbildungen an:
- Vorbereitung auf die amtsärtzliche Prüfung im Fernlehrgang, Selbststudium oder im Direktkurs: 12 Wochenenden innerhalb eines Jahres
- Ausbildung zum Psychologischen Berater (12 Wochenenden oder Fernlehrgang)
- Praxisausbildungen Psychotherapie (Klinische Hypnose, Traumarbeit, Tiefenatmung)
Weitere Informationen zum "Heilpraktiker für Psychotherapie"
Wer glaubhaft versichert, sich in seiner Heiltätigkeit ausschließlich auf den Bereich Psychotherapie zu beschränken, kann in den meisten Bundesländern eine "eingeschränkte Heilerlaubnis" beantragen.
Ausgenommen sind zur Zeit die Bundesländer
- Schleswig Holstein,
- Bremen
- Sachsen-Anhalt
die sich auf den Standpunkt stellen, dass aufgrund des neuen Psychotherapeutengesetzes die eingeschränkte Heilerlaubnis überflüssig geworden sei.
Die Mehrzahl der Bundesländer ist jedoch anderer Meinung und vergibt weiterhin eine eingeschränkte Erlaubnis auf dem Gebiet Psychotherapie.
Für die Beantragung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (wohnortabhängig) benötigen Sie in der Regel:
- kurzer Lebenslauf
- Kopie Personalausweis (Nachweis, dass Sie über 25 Jahre alt sind)
- Abschlusszeugnis einer Schule (mindestens Hauptschul- abschluss)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), das die Eignung zur Berufsaussübung bestätigt
- evtl. Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Aus- und Weiterbildungen und Praktika
Kosten: Die Prüfungsgebühren liegen bei 300 - 500 Euro.
Wie darf ich mich später nennen?
Als Berufsbezeichnung ist nicht zulässig:
1) Heilpraktiker/in (nur bei uneingeschränkter Zulassung)
2) Psychotherapeut/in (nur bei Approbation nach Psychotherapeutengesetz)
Beide Titel sind rechtlich geschützt.
Folgende Bezeichnungen sind nach unser Kenntnis zulässig: - Praxis für Psychotherapie (nach dem HPG)
- HeilpraktikerIn für Psychotherapie
- Psychotherapeutische/r HeilpraktikerIn nach dem HPG
Es empfehlen sich spezifische Formulierungen wie
- GesprächstherapeutIn
- GestalttherapeutIn
- FachtherapeutIn für Familienfragen usw.