Heilpraktikerschule Likamundi
Schule für ganzheitliche Heilweisen, Naturheilkunde, Heilpraktiker und Psychotherapie
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Wo bekomme ich die Zulassung und was muß ich beachten ?

Sie melden sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und fordern Anmeldeunterlagen für die Heilpraktikerprüfung an. Nach deren Rücksendung erhalten Sie einen Prüfungstermin.

 

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird nicht erteilt...

- wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist- wenn nicht mindestens eine abgeschlossene Volksschulausbildung vorliegt- wenn die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schwere strafrechtliche und   sittliche Verfehlungen vorliegen
-wenn in Folge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt

  • wenn sich bei der behördlichen Überprüfung ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden ein Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.

                                                       Hier geht es weiter zu Ihren Vorteilen.