Wo bekomme ich die Zulassung und was muß ich beachten ?
Sie melden sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und fordern Anmeldeunterlagen für die Heilpraktikerprüfung an. Nach deren Rücksendung erhalten Sie einen Prüfungstermin.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird nicht erteilt...
- wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist- wenn nicht mindestens eine abgeschlossene Volksschulausbildung vorliegt- wenn die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schwere strafrechtliche und sittliche Verfehlungen vorliegen
-wenn in Folge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
- wenn sich bei der behördlichen Überprüfung ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden ein Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
